13.01.2022 - 4.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Krause bringt erneut die Vorlage und anschließend folgenden Änderungsantrag ein.

 

Änderung in der Anlage 1 und 3, wie folgt:

 

Derzeit in Priorität 2 I:

Bebauungsplan Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“

- Entwicklung der Mitte des Ortsteils südöstlich der Bahnquerung

 

Ändern in Priorität 1 I:

Bebauungsplan Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“

- Entwicklung der Mitte des Ortsteils südöstlich der Bahnquerung

 

Begründung

Gemäß Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Teilung des räumlichen Geltungsbereiches und Flächennutzungsplan-Änderung "Neue Mitte Golm" (18/17) (DS 21/SVV/0004) vom 24.09.2021 soll nach Abschluss der Rahmenplanung Golm in der nächsten Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung ein konkreter Vorschlag unterbreitet werden, der auf eine zügige Aufnahme des Bebauungsplans Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“ in die Priorität 1 gerichtet ist. So sollen die Ergebnisse der Rahmenplanung möglichst zügig durch die verbindliche Bauleitplanung umgesetzt werden.

 

Der Umsetzungsstand des B-Plan 157-2 wird von der Verwaltung mit 2+ (frühzeitige Beteiligungsschritte wurden durchgeführt) eingeschätzt und weist einen vergleichbaren Umsetzungsstand wie der B-Plan 157-1 auf, der in Priorität 1I eingestuft ist.

 

Nur mit Erhalt der Priorisierung in der Stufe 1 bleibt sichergestellt, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Entwicklungen zur Ausbildung einer Mitte gleichrangig betrachtet werden.

 

Abstimmung:

Der o.g. Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Mit folgender Änderung in der Anlage 1 und 3:

 

Derzeit in Priorität 2 I:

Bebauungsplan Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“

- Entwicklung der Mitte des Ortsteils südöstlich der Bahnquerung

 

Ändern in Priorität 1 I:

Bebauungsplan Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“

- Entwicklung der Mitte des Ortsteils südöstlich der Bahnquerung

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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