26.01.2022 - 7.10 Hybridsitzungen in der LHP

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen und Ergänzungen in der Phase 1 zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der neuen Kommunalverfassung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für hybride SVV-, Ausschuss-  Fraktions- sowie Ortsbeiratssitzungen in der LHP zu schaffen. Dabei soll in drei Phasen vorgegangen werden:

 

Phase 1 - Erstellung Konzept

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum ersten Quartal 2022 zur Stadtverordnetenversammlung im September 2022 ein Konzept für hybride Sitzungen zu erarbeiten. In dem Konzept sollen u.a. die prozessualen und rechtlichen Fragen, der Koordinierungsbedarf zum Beispiel mit der Arbeitsgruppe Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und die technischen Anforderungen, beschrieben werden. Weiterhin soll hier ein Zeitplan sowohl zu Phase 2 und 3 (s.u.) als auch zu einer möglichen Umsetzung im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Plenar- und Ausschussräume für die SVV vorgelegt werden.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag in der vom Ausschuss r Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfohlenen Fassung zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfohlenen o.g. Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der neuen Kommunalverfassung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für hybride SVV-, Ausschuss-  Fraktions- sowie Ortsbeiratssitzungen in der LHP zu schaffen. Dabei soll in drei Phasen vorgegangen werden:

 

Phase 1 - Erstellung Konzept

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung im September 2022 ein Konzept für hybride Sitzungen zu erarbeiten. In dem Konzept sollen u.a. die prozessualen und rechtlichen Fragen, der Koordinierungsbedarf zum Beispiel mit der Arbeitsgruppe Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und die technischen Anforderungen, beschrieben werden. Weiterhin soll hier ein Zeitplan sowohl zu Phase 2 und 3 (s.u.) als auch zu einer möglichen Umsetzung im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Plenar- und Ausschussräume für die SVV vorgelegt werden.

 

Phase 2 – Pilotphase

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zwei Ausschüsse als Pilot-/Modellvorhaben mit hybriden Sitzungen beginnen können. In dieser Pilotphase sollen Konzept und Umsetzungsschritte in regelmäßiger Rückkoppelung mit den Nutzenden überprüft und ggf. angepasst werden.

 

Phase 3 – Technische Umsetzung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 sowie der Erfahrungen und Modifikationen aus Phase 2 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Ausschüsse, die Stadtverordnetenversammlungen sowie die Fraktionen in ihren neuen Räumen in hybrider Form entsprechend der Zeitplanung tagen können.  

 

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Anlagen