26.01.2022 - 8.30 Verlängerung - Feststellung einer außergewöhnli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag wird vom Stadtverordneten Heuer als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Er macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag mit zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist und bittet, die Ja-Stimmen zu zählen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (21/SVV/1316) vom 01.12.2021 erfolgte Feststellung der außergewöhnlichen Notlage gemäß § 54a Abs. 1 BbgKVerf wird bis einschließlich 02. März 2022 verlängert.

 

 

Damit wird r die Mitglieder des Hauptausschusses, der Ausschüsse sowie für die Mitglieder der Ortsbeiräte die Möglichkeit eröffnet, per Audio oder Video an deren Sitzungen teilzunehmen.

 

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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