09.02.2022 - 4.1 Keine sexistische Werbung in Potsdam / bei Auft...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Krusemark, Fachbereichsleiterin Recht und Vergabemanagement, erklärt, sie habe den Vorschlag sowohl rechtlich als auch auf Machbarkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Zusammen mit den Antragstellerinnen wurde der neue Beschlussvorschlag erarbeitet, so dass sie für eine Beschlussfassung dieser plädiere.

 

Frau Dr. Zalfen bringt die neue Fassung ein und betont, dass das Anliegen bekannt und unverändert sei, die neue Fassung aber den Vorschlag der Selbstverpflichtung enthalte. Die Antragstellerinnen denken, dass Potsdam als Vorbild vorangeht, denn das Thema „treibt auch Andere“ um. Es sollte kein eigener Potsdam Katalog erstellt werden, daher die Meldung an den Werberat, der dann einschätzt, ob ein Verstoß vorliegt.

 

Herr Dr. Wegewitz hält den Termin der Berichterstattung zur Umsetzung mit dem 30.03.2022 für sehr sportlich. Herr Said erklärt namens der Fraktion AfD, dass er den Antrag ablehnen werde, da sie nicht glauben, dass Potsdamerinnen sich gestört fühlen.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag in der neuen Fassung vom 08.02.2022 zur Abstimmung:

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam und ihre kommunalen Unternehmen setzen sich gegen sexistische und diskriminierende Werbung ein.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Landeshauptstadt Potsdam und ihre Unternehmen in den Verträgen mit Dritten, folgende Regelungen vorsehen:

Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sicherzustellen, dass ihre bzw. seine Werbung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und den guten Sitten entspricht. Die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen sind zu beachten.

Bei erheblichen Verstößen gegen Rechtsvorschriften sowie bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung (u.a. wegen des Geschlechtes, der Abstammung, der Herkunft) besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit, dass die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber den konkreten Vorgang mit Nennung der Daten der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners an zuständige Stellen melden darf. Im Falle von diskriminierender Werbung wird die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die beanstandete Werbung an den Deutschen Werberat - Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Deutscher Werberat, Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, melden. Das Ergebnis der Einschätzung, insbesondere des Werberates, darf die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber veröffentlichen. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers aufgrund der Verletzung der Verpflichtungen nach Absatz 1 bleiben unberührt.“

  1. Es soll darauf hingewirkt werden, bestehende Vereinbarungen entsprechend anzupassen.
  2. Meldungen über Verstöße gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung nimmt die Gleichstellungsbeauftragte und/oder der Antikorruptionsbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam entgegen.
  3. Weiterhin soll auch die Beschwerdemöglichkeit für Bürger:innen, um sexistische oder diskriminierende Werbung bei der Stadt melden zu können, evaluiert und nachhaltig an alle kommuniziert werden.
  4. Über die Umsetzung ist der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 30. März 2022 zu unterrichten.

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=144586&selfaction=print