25.06.2003 - 4 Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Hadlich führt dazu aus, dass auch zu diesem Vertrag ein Schreiben des Amtsdirektors vorliege, in dem ebenfalls die Ortsteile als Problem benannt werden. Des Weiteren  werde um die Aufnahme der Zweitwohnungssteuer, der Friedhofssatzung und der B-Pläne  in den § 7 des Vertrages gebeten.

Er spricht sich gegen diese Anliegen aus und begründet dies damit, dass die Zweitwohnungssteuer mit der in Potsdam identisch sei. Bezüglich der Friedhofssatzung sei in der Kürze der Zeit eine Prüfung und Vertragsformulierung nicht möglich gewesen und darüber hinaus werde eine für alle Gemeinden gültige  Satzungsregelung erfolgen.

Im Vertrag seien folgende Punkte zu ändern:

 

In der Begründung wird auf die §§ 10 – 13 (statt § 14) verwiesen.

In § 2 werden die bisherigen Ortsteile als „bewohnte Gemeindeteile“ bezeichnet.

                        In § 3 Abs. 3 muss es heißen „Der Ortsbürgermeister...“

 

 

Herr Wartenberg spricht sich gegen die im Schreiben des Amtsdirektors benannten Forderungen aus und betont, dass der Vertrag zwischen Fahrland und Potsdam z.B. an der Friedhofsbelegung nicht scheitern sollte. Des Weiteren verweist er auf einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Unterzeichnung des Vertrages, der beinhalte, dass der Vertrag seitens der Gemeinde Fahrland erst unterschrieben werde, wenn alle Rechtsmittel bezüglich der Klage gegen die Eingemeindung ausgeschöpft sind.

 

Im Weiteren beantwortet Herr Wartenberg die Nachfragen von Frau Dr. Lotz zur Friedhofsbelegung und von Herrn Dr. Scharfenberg zur Arbeit der Gemeinde mit Ortsteilen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Fahrland gemäß § 23 GemGebRefGBbg einschließlich folgender Änderungen:

 

In der Begründung wird auf die §§ 10 – 13 (statt § 14) verwiesen.

In § 2 werden die bisherigen Ortsteile als „bewohnte Gemeindeteile“ bezeichnet.

In § 3 Abs. 3 muss es heißen „Der Ortsbürgermeister...“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage