08.02.2022 - 4.10 Grunddienstbarkeit für die Gehwegbeleuchtung im...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dr. Niekisch bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) führt aus, dass es hier keiner Grunddienstbarkeit bedarf, da das Anliegen bereits in dem bestehenden rechtlichen Rahmen enthalten sei. Der Grundstückseigentümer hat auch jetzt schon eine Wartung zu dulden. Die Problematik liegt vielmehr darin, dass der Grundstückseigentümer die Zugänglichkeit gewährleisten muss. Da dieser aus unterschiedlichen Gründen mitunter nicht zu jeder Zeit erreichbar ist, kann es zu Verzögerungen kommen, die auch mittels einer Grunddienstbarkeit bestehen blieben.

 

 

Frau Reimers stellt den Antrag zur Geschäftsordnung (GO), den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

r und gegen den GO-Antrag spricht niemand.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 7:1:0 angenommen.

 

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