15.02.2022 - 6.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Potsdam 2...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Anderka bringt mit Unterstützung einer Präsentation das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Potsdam 2035 ein. Eingangs erläutert er die Aufgabe des INSEK und macht deutlich, dass dies eine wichtige Voraussetzung ist, um Bundes- und Landesfördermittel in Anspruch nehmen zu können. Er gibt einen Überblick über den Zeitplan der Erarbeitung sowie über die Themenfelder. Anschließend verweist er auf das räumliche Leitbild und gibt Erläuterungen dazu. Abschließend gibt er einen Ausblick in die Zukunft.

 

Frau Laabs fragt, ob auch die Versorgung mit sozialen Einrichtungen und das Wohnen eine Rolle spielen. Dies wird von Herrn Anderka so bestätigt.

 

Herr Eichert fragt, ob die Zahlen der Bedarfe an Wohnraum und der Wohnungsmarktbericht noch geliefert werden, bevor das STEK beschlossen wird.

 

Daraufhin macht Herr Anderka deutlich, dass zukünftig geprüft werden muss, wie die Wohnungsmarktberichterstattung verbessert werden kann. Er betont, dass die vorliegenden Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen wurden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Adler die Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Potsdam 2035 (INSEK 2035, Anlage 1) ist als gesamträumliches städtebauliches Entwicklungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden und wird Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Umsetzung des räumlichen Leitbildes (Anlage 1.1) und die schwerpunktmäßige Entwicklung der vier Vertiefungsbereiche (Anlage 1.2 bis 1.5) hinzuwirken.

 

  1. Die städtebauliche Entwicklung Potsdams soll behutsam erfolgen. Die im INSEK 2035 enthaltenen „Zehn Potsdamer Grundsätze für behutsames Wachstum sind dabei zu berücksichtigen.

 

  1. Die Umsetzung des INSEK 2035 soll durch kontinuierliches Monitoring begleitet werden. Der Umsetzungsstand ist der Stadtverordnetenversammlung zwei-jährlich mitzuteilen (Mitteilungsvorlage).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen