14.02.2022 - 4.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Potsdam 2...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Fuchs bringt den Antrag ein und berichtet davon, dass das Konzept an der Autobahn ende und der Ortsteil Uetz-Paaren nicht berücksichtigt werde.

 

Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf, so dass der Antrag zur Abstimmung gestellt wird.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Potsdam 2035 (INSEK 2035, Anlage 1) ist als gesamträumliches städtebauliches Entwicklungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden und wird Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Umsetzung des räumlichen Leitbildes (Anlage 1.1) und die schwerpunktmäßige Entwicklung der vier Vertiefungsbereiche (Anlage 1.2 bis 1.5) hinzuwirken.

 

  1. Die städtebauliche Entwicklung Potsdams soll behutsam erfolgen. Die im INSEK 2035 enthaltenen „Zehn Potsdamer Grundsätze für behutsames Wachstum sind dabei zu berücksichtigen.

 

  1. Die Umsetzung des INSEK 2035 soll durch kontinuierliches Monitoring begleitet werden. Der Umsetzungsstand ist der Stadtverordnetenversammlung zwei-jährlich mitzuteilen (Mitteilungsvorlage).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 2 Gegenstimmen abgelehnt

bei einer Stimmenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=144899&selfaction=print