22.02.2022 - 3.2 Grunddienstbarkeit für die Gehwegbeleuchtung im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 22.02.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) macht deutlich, dass die Wartung der Straßenbeleuchtung in dem genannten Bereich sichergestellt ist. Der Eigentümer der Anlage setzt dies seit vielen Jahren um. In allen Fällen wird versucht, zeitnah die Reparatur zu veranlassen.
Herr Geist betont, dass aus Sicht der Anwohnenden das Problem darin begründet ist, dass sich die Verwaltung nicht zuständig fühlt und schildert einen konkreten Fall. Dadurch war der Bereich längere Zeit nicht beleuchtet, was hier insbesondere aufgrund der fehlenden Gehwege zu gefährlichen Situationen führen kann.
Herr Becker stellt klar, dass sich die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH zuständig fühlt. In dem geschilderten Fall war eine größere Reparatur erforderlich, die etwas mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Er stimmt Herrn Geist zu, dass die Meldung durch den Mitarbeitenden der LHP an die Stadtbeleuchtung hätte weitergegeben werden müssen. Er weist aber auch darauf hin, dass es sich hier um einen Sonderfall handelt, da sich die gesamte Anlage auf privaten Grundstücken befindet.
Frau Schulze stellt fest, dass mit den Ausführungen von Herrn Becker der Antrag erledigt wäre.
Aus Sicht von Herrn Eichert ist der Antrag nicht erledigt, da sichergestellt werden muss, dass entsprechend reagiert wird, wenn Probleme auftreten.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Troche die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob z.B. über eine Grunddienstbarkeit die Wartung der Straßenbeleuchtung im Semmelhaack-Wohngebiet Thaerstraße (Zum Lausebusch, Zum Kurzen Feld, Bussardweg) für die gesamten Anlagen (Lichtpunkte und Kabelanlagen) oder auf anderer Weise sichergestellt werden kann.
Dem Ausschuss für Ordnung und Sicherheit ist im Juni 2022 das Prüfergebnis vorzustellen.