15.02.2022 - 3.1 Erweiterung Öffnungszeiten Bibliothek

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wollenberg bringt den Antrag ein.

 

Frau Mattekat ergänzt, dass zur Umsetzung zunächst eine Änderung im Bundesarbeitszeitgesetz erforderlich sei, da nach derzeitigem Sachstand eine Öffnung der Bibliothek sonntags mit städtischem Personal nicht gestattet wäre. Noch sei nicht absehbar, wann das in den Koalitionsvertrag aufgenommene Ansinnen einer Sonntagsöffnung für kommunale Bibliotheken umgesetzt werden solle.

 

Um eine Sonntagsöffnung für Potsdam zu ermöglichen, seien bewährte Modelle aus Hamburg und Berlin für Potsdam in Erwägung zu ziehen und zu prüfen. Hier werde mit Unterstützung einer Agentur ein Veranstaltungsprogramm aufgelegt und mit externem Personal sonntags durchgeführt. Darüber hinaus komme Wachpersonal zum Einsatz. Eine Umsetzung von Bestandspersonal re nicht aus dem laufenden Budget möglich, dies könne nur mit zusätzlichen finanziellen Ressourcen für die Bibliothek erfolgen.  

 

Frau Schkölziger bittet darum, die Prüfung nicht nur auf die Bibliotheksräume zu beziehen, sondern das gesamte Gebäude einzubeziehen. Eine Änderung im Antrag dazu sei nicht notwendig, ihr genüge die Aufnahme in das Protokoll. Frau Mattekat ergänzt, dass die Grundsituation der Volkshochschule und Wissenschaftsetage eine andere sei und dies, auch wenn alle in einem Gebäude untergebracht seien, nicht gemeinschaftlich geprüft werden könne.

 

Frau Mattekat verneint die Frage von Herrn Dörschel, ob bereits die Prüfung mit Kosten verbunden sei.

 

Herr Wollenberg stellt die Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen rechtlichen, personellen und

finanziellen Voraussetzungen es möglich ist, dass die städtische Bibliothek auch sonntags geöffnet haben kann.

 

Die Sonntagsöffnung kann zunächst als Pilotprojekt für zwei Jahre angelegt sein. Danach soll

ausgewertet werden, ob das Projekt fortgeführt und gegebenenfalls auf die Stadtteilbibliotheken ausgeweitet werden kann.

 

Die Stadtverordneten sind im 4. Quartal 2022 über den Stand der Prüfung zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen