02.03.2022 - 6.2 Sammelsteganlagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

Der Ortsbeirat Grube empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag mit Streichung der Variante 1 und 2, wie folgt zuzustimmen:

 

 

Folgende Varianten wären möglich:

1. Die Stadt Potsdam wird sowohl Bauherr, Betreiber als auch Verpächter dieser Sammelsteganlagen.

2. Die wasserrechtlichen Genehmigungen für die bestehenden Einzelstege zu verlängern. 

3. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Neuordnung der Steganlagen erfolgen kann. Hierbei sind die Aspekte der Gleichbehandlung der bisherigen Nutzer (Grubener und Leester Anwohner) sowie die naturschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen Das Konzept ist dem Ortsbeirat spätestens im März 2021 vorzustellen. Die Einbeziehung von Naturschutzverbänden ist sicherzustellen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Änderung sowie die Anpassung der Terminstellung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung auf Ende 2023 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die für die Neuordnung der Steganlagen in der Wublitz, Gemarkung Grube Flur 6, Flurstück 3 an der Landseite des angrenzenden Ortsteils Leest, Straße Am Schafgraben durch die Stadt Potsdam die nötigen Vorrausetzungen zu schaffen.

 

Es ist ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Neuordnung der Steganlagen erfolgen kann. Hierbei sind die Aspekte der Gleichbehandlung der bisherigen Nutzer (Grubener und Leester Anwohner) sowie die naturschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Das Konzept ist dem Ortsbeirat spätestens Ende 2023 vorzustellen. Die Einbeziehung von Naturschutzverbänden ist sicherzustellen.

 

Die Liegeplätze sollen ausschließlich an Einwohner/Anwohner der Ortsteile Leest (Potsdam-Mittelmark) und des Ortsteils Grube (Stadt Potsdam) verpachtet werden.

 

Der Ortsbeirat Grube ist hierbei im Rahmen des § 46 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung zu beteiligen, da das Gewässer „Wublitz“ zur Stadt Potsdam gehört und im Bereich des Ortsteils Grube liegt. 

 


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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