02.03.2022 - 5.2 Mietpreisgedämpfter Wohnungsbau in den Klinkerh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, der Vorlage entsprechend dem Ergänzungsantrag der Faktion DIE aNDERE vom 08.02.2022 mit einer Änderung im ersten Satz, wie folgt zuzustimmen:

 

1. 

 

2.    

 

In dem Vertragsentwurf soll sichergestellt angestrebt werden,

 

- dass die zusätzlichen Neubauflächen in den Klinkerhöfen ausschließlich für mietpreisgedämpftes Wohnen und für Gewerbe genutzt werden.

 

- dass in diesen zusätzlichen Bauflächen Wohnungen mit einer maximalen Kaltmiete von 10,50 €/m² (netto kalt) entstehen, davon ein Anteil von 25% zu maximal 7,50 €/m² (netto kalt) und ein Anteil von mindestens 10 % zu maximal der Miethöhe, die in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) als Kosten der Unterkunft übernommen wird.

 

- dass eine Erhöhung der Einstiegsmieten nur zum Inflationsausgleich möglich ist.

 

- dass die Bindungen für mindestens 25 Jahre ab Erstvermietung gelten.

 

- dass die LHP in angemessenem Umfang an der Belegung der Wohnungen beteiligt wird.

 

- dass die Umsetzung dieser Vereinbarungen durch die Landeshauptstadt Potsdam rechtlich durchsetzbar ist.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion mit einer Änderung im ersten Satz der Ergänzung, wie folgt zuzustimmen:

 

  1. ….
  2. ….

 

In dem Vertragsentwurf soll angestrebt werden sollen folgende Ziele verfolgt werden,

-          dass die zusätzlichen Neubauflächen in den Klinkerhöfen ausschließlich für mietpreisgedämpftes Wohnen und für Gewerbe genutzt werden.

-          dass in ….

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zuzustimmen.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Rühling begründet namens der Fraktion DIE aNDERE den Ergänzungsantrag, wie folgt und bittet den ersten Satz in dieser Fassung separat abzustimmen:

 

In dem Vertragsentwurf soll sichergestellt werden,

.

.

.

 

Abstimmung:

Der Einleitungssatz des Ergänzungsantrages in der Fassung der Fraktion DIE aNDERE wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die empfohlene Fassung des Ausschusses r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Das Ergebnis des Fachdiskurses Klinkerhöfe der Deutsche Wohnen SE gemäß Anlage dient als Grundlage für die Fortschreibung der Masterplanung für das Entwicklungsgebiet Krampnitz in diesem Bereich. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Masterplanung Bereich Klinkerhöfe fortzuschreiben und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Im Hinblick auf die fortzuschreibende Masterplanung wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit der WIK Wohnen in Krampnitz GmbH einen städtebaulichen Vertrag zu verhandeln und unter Gremienvorbehalt abzuschließen. Ziel ist die Schaffung weiteren mietpreisgedämpften Wohnraums in der Entwicklungsstufe Krampnitz.5000. 

 

In dem Vertragsentwurf sollen folgende Ziele verfolgt werden,

-          dass die zusätzlichen Neubauflächen in den Klinkerhöfen ausschließlich für mietpreisgedämpftes Wohnen und für Gewerbe genutzt werden.

-          dass in diesen zusätzlichen Bauflächen Wohnungen mit einer maximalen Kaltmiete von 10,50 €/m² (netto kalt) entstehen, davon ein Anteil von 25% zu maximal 7,50 €/m² (netto kalt) und ein Anteil von mindestens 10 % zu maximal der Miethöhe, die in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) als Kosten der Unterkunft übernommen wird.

-          dass eine Erhöhung der Einstiegsmieten nur zum Inflationsausgleich möglich ist.

-          dass die Bindungen für mindestens 25 Jahre ab Erstvermietung gelten.

-          dass die LHP in angemessenem Umfang an der Belegung der Wohnungen beteiligt wird.

-          dass die Umsetzung dieser Vereinbarungen durch die Landeshauptstadt Potsdam rechtlich durchsetzbar ist.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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