23.02.2022 - 6.2 Mietpreisgedämpfter Wohnungsbau in den Klinkerh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kümmel, Leiter der Geschäftsstelle Bauen und Projekte, begründet an Hand einer Powerpoint-Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt) die Vorlage und verweist auf die Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion, diesen entsprechend des Ergänzungsantrags der Fraktion DIE aNDERE um folgende Punkte zu erweitern:

 

In dem Vertragsentwurf soll sichergestellt angestrebt werden,

-  dass die zusätzlichen Neubauflächen in den Klinkerhöfen ausschließlich für mietpreisgedämpftes Wohnen und für Gewerbe genutzt werden,

-  dass in diesen zusätzlichen Bauflächen Wohnungen mit einer maximalen Kaltmiete von 10,50 €/m² (netto kalt) entstehen, davon ein Anteil von 25% zu maximal 7,50 €/m² (netto kalt) und ein Anteil von mindestens 10 % zu maximal der Miethöhe, die in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) als Kosten der Unterkunft übernommen wird,

-  dass eine Erhöhung der Einstiegsmieten nur zum Inflationsausgleich möglich ist,

-  dass die Bindungen für mindestens 25 Jahre ab Erstvermietung gelten,

-  dass die LHP in angemessenem Umfang an der Belegung der Wohnungen beteiligt wird,

-  dass die Umsetzung dieser Vereinbarungen durch die Landeshauptstadt Potsdam rechtlich durchsetzbar ist.

 

Im Weiteren beantwortet er die Nachfrage von Frau Dr, Klockow, wie die Mobilität nach Berlin und Potsdam gesichert ist, in dem er darauf verweist, dass die Beantwortung dieser Frage in die Entwicklung des Masterplanes unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zu integrieren ist.

 

Zum Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE verweist Herr Rühling darauf, dass die „Sicherstellung“ der Ziele als klare städtebauliche Vorgabe formuliert werden sollte. Herr Kümmel spricht sich dagegen aus, da es um die Interessen der „eigenen Wohnungssuchenden“ gehe und um die Frage der „Passgenauigkeit“r den Potsdamer Wohnungsmarkt. Der Ergänzungsantrag sei zu konkret und sollte deshalb nicht als Bedingung im Beschluss formuliert werden.

Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Fassung mit folgender Änderung im ersten Satz,

 

In dem Vertragsentwurf soll angestrebt werden sollen folgende Ziele verfolgt werden,

 

 

 zur Abstimmung zu stellen, erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Das Ergebnis des Fachdiskurses Klinkerhöfe der Deutsche Wohnen SE gemäß Anlage dient als Grundlage für die Fortschreibung der Masterplanung für das Entwicklungsgebiet Krampnitz in diesem Bereich. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Masterplanung Bereich Klinkerhöfe fortzuschreiben und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Im Hinblick auf die fortzuschreibende Masterplanung wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit der WIK Wohnen in Krampnitz GmbH einen städtebaulichen Vertrag zu verhandeln und unter Gremienvorbehalt abzuschließen. Ziel ist die Schaffung weiteren mietpreisgedämpften Wohnraums in der Entwicklungsstufe Krampnitz.5000. 

 

In dem Vertragsentwurf sollen folgende Ziele verfolgt werden,

-  dass die zusätzlichen Neubauflächen in den Klinkerhöfen ausschließlich für mietpreisgedämpftes Wohnen und für Gewerbe genutzt werden,

-  dass in diesen zusätzlichen Bauflächen Wohnungen mit einer maximalen Kaltmiete von 10,50 €/m² (netto kalt) entstehen, davon ein Anteil von 25% zu maximal 7,50 €/m² (netto kalt) und ein Anteil von mindestens 10 % zu maximal der Miethöhe, die in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) als Kosten der Unterkunft übernommen wird,

-  dass eine Erhöhung der Einstiegsmieten nur zum Inflationsausgleich möglich ist,

-  dass die Bindungen für mindestens 25 Jahre ab Erstvermietung gelten,

-  dass die LHP in angemessenem Umfang an der Belegung der Wohnungen beteiligt wird,

-  dass die Umsetzung dieser Vereinbarungen durch die Landeshauptstadt Potsdam rechtlich durchsetzbar ist.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen