02.03.2022 - 7.5 Kita-Beiträge bei Personalausfall

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Eingangs nimmt Frau Catharina Kahl, Vertreterin des Kita-Elternbeirates, das Rederecht wahr und schildert die Situation in den Kitas während der Pandemie. Sie appelliert an die Stadtverordneten, die Familien in dieser Situation zu entlasten und mit ihnen solidarisch zu sein und sie für die Zeit einer Kita-Schließung von der Zahlung der Kita-Beiträge zu entbinden.

Weiterhin bittet sie auch dabei zu unterstützen, die Kindertagesstätten in Brandenburg mit einer echten Vertretungsreserve auszustatten und für mehr Ausbildung zu sorgen.

 

Anschließend wird der Antrag namens der Fraktion DIE LINKE von der Stadtverordneten Dr. Müller eingebracht und erklärt, dass die Fraktion den Wortlaut des Änderungsantrages der Fraktion CDU vom 01.03.2022 wie folgt übernimmt:

 

 

2. die Eltern zur Fortzahlung der Beiträge bei pandemiebedingter Nichterfüllung des Betreuungsvertrages verpflichtet werden, mit dem Ziel vorzugehen, die Rechtslage anzupassen und festzulegen, ob das Land oder die Kommune die Ausfallkosten übernehmen und einen Handlungsspielraum für die zu Träger geschaffen, ggf. auf Zahlungen zu verzichten.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Darüber hinaus beantragt die Stadtverordnete Heigl, Fraktion DIE aNDERE, die Überweisung in den Jugendhilfeausschuss.

 

Der Oberbürgermeister beantragt die getrennte Abstimmung.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Überweisung in den Jugendhilfeausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs auf Kita-Betreuung als staatliche Pflichtaufgabe durch Personalausfall, ggf. auch durch Schließung der Einrichtung, der für diese Zeit fällige Betreuungsbeitrag nicht erhoben wird. Dies gilt auch für den Fall, dass der Träger die Eltern zur Aufrechterhaltung eines - wenn auch eingeschränkten - Normalbetriebs bittet, die Kinder für einen begrenzten Zeitraum zu Hause zu betreuen (freiwilliger Verzicht).

 

Ergänzend dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegen die vom MBJS in Ansatz gebrachte Rechtsposition, mit der

 

  1. die Gemeinden in die Verantwortung für die pandemiebedingten Kosten der

Fehlbedarfsfinanzierung gestellt und

  1. die Eltern zur Fortzahlung der Beiträge bei pandemiebedingter Nichterfüllung des

Betreuungsvertrages verpflichtet werden, vorzugehen.

 

Dem Hauptausschuss ist in seiner Sitzung am 09.03. und dem Jugendhilfeausschuss am 17.03.2022 zu berichten.

 

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Anlagen zur Vorlage