02.03.2022 - 7.20 Förderung gesundheits- und sozialfürsorgerische...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.20
- Zusätze:
- Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 02.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:08
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Antrag wird namens der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen von der Stadtverordneten Schulze eingebracht.
Änderungsantrag:
Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier beantragt die Streichung des letzten Satzes und die Änderung wie folgt:
Vor der Sommerpause legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung einen Umsetzungsvorschlag mit Zeitplan vor.
Abstimmung:
Die o.g. Änderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Überführung geeigneter freiwilliger sozialer und gesundheitsfürsorgerischer Projekte, die mehr als 3 Jahre aus der gleichnamigen Richtlinie gefördert wurden, über eine institutionelle Förderung zu sichern.
Die Kriterien und das Verwaltungsverfahren für die Übernahme in die institutionelle Förderung sind im Rahmen der Evaluierung der 2019 geänderten Richtlinie in Abstimmung mit der Jury zu erarbeiten.
Der Fördersockel der Projektförderung soll zunächst bei mind. 1,3 Mio. Euro verbleiben.
Anlassbezogen werden Projekte, besonders aus der institutionellen Förderung evaluiert. Spätestens alle 4 Jahre, erfolgt eine Überprüfung aller geförderten Projekte. Auch hierzu findet eine Überarbeitung der Richtlinie statt.
Vor der Sommerpause legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung einen Umsetzungsvorschlag mit Zeitplan vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,8 kB
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