02.03.2022 - 7.22 2. Verlängerung - Feststellung einer außergewöh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag mit zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist und bittet, die Ja-Stimmen zu zählen.

 

Abstimmungsergebnis:

mit 32 Ja-Stimmen angenommen.

 

 

Aufgrund der Anzweiflung des Abstimmungsergebnisses wird die offene Abstimmung (gemäß § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung) zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (21/SVV/1316) vom 01.12.2021 erfolgte Feststellung der außergewöhnlichen Notlage gemäß § 50 a Abs. 1 BbgKVerf wird bis einschließlich 18. März 2022 verlängert.

 

Damit wird für die Mitglieder des Hauptausschusses, der Ausschüsse sowie für die Mitglieder der Ortsbeiräte die Möglichkeit eröffnet, per Audio oder Video an deren Sitzungen teilzunehmen.

 

 

 

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Anlagen