15.03.2022 - 4.1 Platz vor dem Nauener Tor aufwerten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr ller bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Grochowski (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) stellt dar, dass die Verkehrssituation auf dem Platz vor dem Nauener Tor gemäß der Straßenverkehrsordnung ausreichend geregelt ist. Durch die angeordneten Verkehrszeichen ist dieser Teil der Friedrich-Ebert-Straße eindeutig beschildert und somit nur für Liefertätigkeiten zu befahren. Ein explizites Parkverbot gibt das Verkehrszeichen 260 nicht vor, leitet sich aber daraus ab, da die Straße erst befahren werden muss, um dort zu parken.

Zusätzliche Maßnahmen sind aus Sicht des Ordnungsamtes nicht erforderlich, um bei festgestellten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung rechtssicher zu agieren. Eine Ahndung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten erfolgt in Form eines Verwarngeldes.

Der Inspektionsaußendienst des Ordnungsamtes Potsdam kann nur im Rahmen der personellen Ressourcen die gestellten Aufgaben wahrnehmen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist dabei eine von vielen Aufgaben. Bei einer zu kontrollierenden Stadtfläche von 184 km² ist es nicht möglich, ständig und überall kontinuierlich vor Ort zu sein.

Zu einer zufriedenstellenden dauerhaften Lösung kann es aufgrund der angespannten Parksituation in der Landeshauptstadt Potsdam darüber hinaus nur kommen, wenn neben den Sanktionen intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet und die Kommunikation auch selbstständig untereinander geführt wird.

Im Bereich des Nauener Tors wird regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten die Einhaltung der Regelungen des ruhenden Verkehres der Straßenverkehrsordnung kontrolliert.

 

Herr Eichert stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Der Antrag ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Frau Schulze spricht für den Geschäftsordnungsantrag, Herr Zöller spricht dagegen.

 

Herr Troche stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmung und 2 Ablehnungen mehrheitlich angenommen.

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