24.03.2022 - 3.10 Kommunale Wasserenthärtung in der Landeshauptst...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Finken bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und Infrastruktur) macht aufmerksam, dass die Trinkwasserverordnung keine Grenzwerte r Calcium, Magnesium und die Härte vorgibt. Hinsichtlich wiederholter Forderungen, das Trinkwasser in Potsdam zu enthärten, bittet Herr Schenke zu beachten, dass sich die Situation in Potsdam versorgungs- und beschaffenheitsseitig nicht einheitlich darstelle. Potsdam wird aus fünf Wasserwerken versorgt, wobei die Beschaffenheit hinsichtlich der Härte unterschiedlich ist. Das DVGW-Regelwerk empfiehlt, eine zentrale Enthärtung ab 22 dH in Betracht zu ziehen. Dieser Wert wird jedoch in keinem der 5 Wasserwerke erreicht. Herr Schenke ergänzt, dass die technische Umsetzung möglich wäre, dies jedoch zu Kostenerhöhungen führen würde und von daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen sei.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie das Potsdamer Trinkwasser kommunal, vom Wasserversorgungsunternehmen während der Grundwasseraufbereitung enthärtet werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

7

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=145503&selfaction=print