24.03.2022 - 3.6 Bebauungsplan Nr.124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Jung (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

 

 

Herr Walter erkundigt sich, ob auf den Dachflächen Photovoltaik vorgesehen sei und wie die Energieversorgung erfolge.

 

 

Frau Jung verweist auf die Präsentation. In der Vorlage gehe es um die geringfügige Erhöhung der GFZ von 1,2 auf 1,4 im zentralen Bereich. Festlegungen zu Solaranlagen auf Dachflächen wurden nicht getroffen.

 

 

Frau Dr. Günther erinnert an den Beschluss der ökologischen Bauleitplanung und   erkundigt sich, wie sich dieser auf die Vorlagen der Bauleitplanung auswirke.

 

Herr Rubelt bietet an, die Frage mitzunehmen und später konkreter dazu Stellung zu nehmen.

(im Nachgang der Sitzung ergänzt: hier handelt es sich um den Beschluss 20/SVV/1215 Berücksichtigung ökologischer Kriterien in der örtlichen Bauleitplanung mit dem Auftrag, dem SBWL-Ausschuss spätestens zu Ende 2022 zu berichten; dem Auftrag wird die Verwaltung nachkommen.)

 

 

 

Frau Ducksch bittet um Information, ob es glich sei, den Anschluss an die Fernwärme vorzuschreiben.

 

 

Frau Lippert (Koordinierungsstelle Klimaschutz) bestätigt, dass es Fernwärmevorranggebiete gebe. Eine Befreiung von dem Anschlusszwang ist möglich, wenn der Vorhabenträger nachweist, dass er ein nachhaltiges Energiekonzept, also vollständige Versorgung über alternative Energieformen, gewährleisten kann. Dann kann von diesem Anschlusszwang befreit werden

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und Infrastruktur) fügt hinzu, dass sich das Gebiet im Fernwärmevorranggebiet befinde.

 

 

Herr Walter bittet den künftigen Bauherren den Einsatz erneuerbarer Energien nahe zu legen.

 

 

Durch den Vorsitzenden wird ergänzt, dass der SBWL-Ausschuss der Vorlage bereits zugestimmt habe.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage