16.03.2022 - 4.2 Errichtung einer dauerhaften Zweigstelle der Mu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktionen DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 16.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Es wird ein Änderungsantrag eingebracht, der folgende Passagen im vorigen Beschlusstext ändert:
- Im ersten Absatz:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, bis…“
- Daraufhin folgt lediglich der neue Satz:
Dabei soll vorzugsweise die Anbindung an eine allgemeinbildende Schule berücksichtigt werden.
- Alle folgenden Absätze, exklusive des letzten Satzes, sollen herausgenommen werden.
Nach reger Zustimmung zur Umwandlung in einen Prüfauftrag wird der Änderungsantrag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 5
Ablehnungen: 2
Enthaltungen: 1
Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende den Antrag in geänderter Fassung zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, bis ca. 2030 eine dauerhafte Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Krampnitz nach folgenden Vorgaben einzuplanen und einzurichten.
Dabei soll vorzugsweise die Anbindung an eine allgemeinbildende Schule berücksichtigt werden.
• Angliederung der Zweigstelle an eine allgemeinbildende Schule, z. B. die dort geplante weiterführende Schule, mit eigenständigem Zugang zur Musikschule und direkter Verbindung zur Schule
• mindestens 15 Unterrichtsräume für die Musikschule (ohne Doppelnutzung)
• Einstellung von min. 12 neuen Lehrkräften für den neuen Musikschulzweig
• Schaffung 2 weiterer Verwaltungsstellen am Hauptstandort für den neuen Musikschulzweig.
Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Planung und zum Betrieb sind langfristig in die Haushaltsaufstellungen einzubeziehen.
Die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind bei der Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes zu berücksichtigen.
Die genaue Umsetzung ist eng mit der Musikschule und deren Wünschen abzustimmen.
Die Eröffnung der dauerhaften Zweigstelle soll nach Möglichkeit mit der Eröffnung der Schule, spätestens jedoch mit dem erfolgten Aufwuchs von Krampnitz 5.000 ca. 2030 erfolgen.
Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist jährlich über den Fortschritt der Planung zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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58,3 kB
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