24.06.2003 - 4.4 Bebauungsplan 35-2 / Südliche Berliner Vorstadt

Beschluss:
zurückgezogen
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Herr Lehmann bringt den Antrag ein.

 

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Prioritätenliste und erinnert an die kürzliche Festlegung zur Verfahrensweise im Rahmen der  Behandlung des Antrages von Frau Hüneke.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) bringt zum Ausdruck, dass nicht davon auszugehen ist, dass diejenigen, die das B-Plan-Verfahren 35-1 finanzieren, auch das Verfahren für den B-Plan 35-2 finanzieren werden. Außerdem gibt Herr Goetzmann zu bedenken, dass das Bebauungsplanverfahren auch betreut werden muss. Der Personalmangel in der Verwaltung ist bekannt.

 

Der Antragsteller, Herr Lehmann, zieht aufgrund der Äußerungen der Verwaltung, den Antrag 03/SVV/0330 zurück.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bebauungsplan Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ parallel zum Bebauungsplan Nr.  35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ in der Priorität 1 für die Verbindliche Bauleitplanung zu bearbeiten ist.

 

 

 

 

Der Antragsteller, Herr Lehmann, zieht aufgrund der Äußerungen der Verwaltung, den Antrag 03/SVV/0330 zurück.

 

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