04.05.2022 - 7.8 Evaluation der Umsetzung des Beschlusses 18/SVV...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit folgender Terminanpassung zuzustimmen:

 

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Das Ergebnis soll den Stadtverordneten spätestens im August 2022 Januar 2023 in schriftlicher Form vorgelegt werden.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ zu evaluieren.

 

Dazu soll in allen bestehenden Gemeinschaftsunterkünften geprüft werden, ob die am 31.01.2018 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen baulichen und organisatorischen Mindeststandards (18/SVV/0034) vollständig umgesetzt wurden.

 

In die Evaluation sind die Migrationsbeauftragte, der Migrantenbeirat, das Autonome Frauenzentrum, die Kinder­schutz­beauftragte und die Betreiber*innen der Gemein­schafts­unterkünfte einzubeziehen.

 

Das Ergebnis soll den Stadtverordneten spätestens im Januar 2023 in schriftlicher Form vorgelegt werden.

 

 

 


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen