04.05.2022 - 7.10 Rechtzeitige Vorlage der Haushaltssatzung 2023/...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 e) der Geschäftsordnung, die Drucksache als durch Verwaltungshandeln erledigt abzuschließen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Erledigung der DS 22/SVV/0148 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zur SVV-Sitzung im November 2022 vorzulegen.

 

Auch in den Folgejahren soll der Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzung spätestens bis zur SVV-Sitzung im November vor Beginn eines Satzungszeitraumes der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.


 


 

 

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