05.04.2022 - 5.4 Nahversorger-Café-Bau in der Waldsiedlung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schulz bringt den Antrag ein. Herr Sträter ergänzt, dass das Projekt vor allem dazu dienen solle, einen kommunikativen Treffpunkt für die Siedlung zu erhalten.

 

Ergänzungsantrag:

Herr Menzel beantragt folgende Ergänzung:

 

Der verlässliche Bau und der anschließende Betrieb des Nahversorger-Cafés, soll auch für den Fall, dass es sich betriebswirtschaftlich nicht lohnen sollte, für die Zeit von 10 Jahren juristisch unanfechtbar vereinbart werden.

20 % der Wohnung sollen für Mieten von 8,- €/m²r die Zeit von 20 Jahren durch geeigneten

rechtssicheren Vertrag mit dem Investor für das Gemeinwohl gesichert werden.

 

Die Erreichung dieser Ziele, sind mit angemessenen Sanktionszahlungen zu sichern.

 

Dem OBR sind die Verträge vor dem Satzungsbeschluss zur Abstimmung vorzulegen.

 

Nach kontroverser Diskussion beantragt Herr Menzel zunächst die Vertagung.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung wird

 

mit 4 Nein-Stimmen abgelehnt

bei einer Ja-Stimme.

 

Sodann stellt Herr Sträter den Ergänzungsantrag von Herrn Menzel zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

Der o. g. Ergänzungsantrag wird

 

mit 4 Nein-Stimmen abgelehnt

bei einer Ja-Stimme.

 

Daraufhin stellt Herr Sträter den Antrag in der unveränderten Fassung zur Abstimmung.

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke befürwortet die Errichtung des Nahversorger-Cafés als Neubau in einem an die Architektur des Trafohauses erinnernden Stil mit einem vom Trafohaus leicht abweichenden Grundriss - wie zwischen Investor und der Bauleitplanung in einem Ortstermin besprochen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen