27.04.2022 - 4.1 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage frühzeitig b...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Teuteberg bringt den Antrag namens der Fraktion der Freien Demokraten in einer neuen Fassung ein, die anschließend zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen ordnungsbehördlichen Verordnungen über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse nftig möglichst zu Beginn eines Jahres der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der zulässige Rahmen des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) soll dabei weitestgehend ausgeschöpft werden.


 

 

 

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Anlagen