27.04.2022 - 5.1 Hochwertige Verwertung von Bioabfällen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität hat dem Antrag einstimmig und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes mit 8:1:0 Stimmen zugestimmt.

 

Auf eine Einbringung der Vorlage durch die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, wird verzichtet.

 

Nach Kritik von Herrn Jäkel zur Herstellungsgenese und an der Ergänzung der Vorlage um eine Anlage 2 an Stelle der Anpassung der Begründung, entgegnet Herr Exner, Beigeordneter für Finanzen, Investitionen und Controlling, dass nur in Zusammenarbeit mit 3, besser noch 4 Landkreisen ein wirtschaftlicher Anlagebetrieb möglich sei. Insbesondere verweist er auf den Punkt 1 der Beschlussvorlage, der die Aufnahme von Verhandlungen beinhaltet.

 

Ergänzungsantrag:

Herr Dr. Scharfenberg beantragt die Ergänzung im Punkt 4 der Vorlage wie folgt:

 

mindestens halbjährlich

 

Der Oberbürgermeister stellt die Vorlage mit der ergänzten Anlage 2 sowie der Ergänzung im Punkt 4 bezüglich einer halbjährlichen Berichterstattung zur Abstimmung:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam nimmt Verhandlungen mit dem Landkreis Havelland, der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit dem Ziel der Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen hochwertigen Bioabfallverwertung in einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Schwanebeck auf.

 

  1. Die Verwaltung wird in enger Zusammenarbeit mit den anderen Partnern mit den Vorbereitungen zur Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinschaftlichen Bioabfallverwertung beauftragt.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird ab dem Jahr 2025 eine Jahresmenge von mindestens 9.000 bis 10.000 Mg in der gemeinsamen Anlage zur Bioabfallvergärung einbringen.

 

  1. Die Verwaltung wird regelmäßig, mindestens halbjährlich, im Hauptausschuss über den Stand der Verhandlungen zur Interkommunalen Zusammenarbeit informieren.

 

  1. Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Stadtverordnetenversammlung abschließend über die Art und den Umfang der Interkommunalen Zusammenarbeit beschließen.


Inklusive der nachträglichen Ergänzung um eine Anlage 2 als ergänzende Information für ein besseres Verständnis der fachlichen Aussagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

14

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage