04.05.2022 - 9.5 Neubildung des Aufsichtsrates der Stadtentsorgu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gemäß § 41 (6) der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wird der Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Potsdam GmbH neu gebildet.


 

 

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Anlagen