17.05.2022 - 7.1 Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer

Beschluss:
vertagt
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Frau Schulze bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Teschner erklärt, dass die Hundesteuer eine Aufwandssteuer ist. Diese dient der Erzielung von Einnahmen. Des Weiteren verweist sie auf den § 4 der bestehenden Satzung, der bereits Befreiungstatbestände enthält. Auch der Gleichheitsgrundsatz ist einzuhalten. Frau Teschner weist auch darauf hin, dass eine monatliche Zahlung der Hundesteuer möglich ist.

 

Frau Schulze bittet um Ausreichung der von Frau Teschner vorgetragenen Argumente über Frau Spyra, um dies am kommenden Montag in der Fraktion beraten zunnen. Sie stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Zurückstellung des Antrages.

 

Herr Adler stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmungen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.

 

Somit wird die Drucksache zurückgestellt.

 

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