25.08.2022 - 3.1 Verwendung der finanziellen Mittel für den Über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktionen DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen
- Datum:
- Do., 25.08.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Einbringung des Antrages wird nicht gewünscht.
Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) nimmt Bezug auf die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte und des Finanzausschusses. Die von den Ortsbeiräten Marquardt und Satzkorn erbetene Ergänzung „sowie für den 1.000 Meter Lückenschluss auf der Satzkorner Bergstraße (zwischen dem Bolzplatz und dem Kreisverkehr an der B 273)“ stelle einen Eingriff in die abgestimmte Prioritätenliste zum Radverkehrskonzept dar, so dass verwaltungsseitig empfohlen wird, dem nicht zu folgen. Hingegen findet das Votum des Finanzausschusses mit folgender Änderung im 1. Absatz „…vom Land an die Stadt die Bereitstellung der Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 – Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) unverzüglich bereitzustellen vorzubereiten und die Realisierung ….“ die Unterstützung der Verwaltung. Hinsichtlich des Votums aus dem OBR Fahrland wird empfohlen, die Terminstellung auf das 4. Quartal zu ändern.
Herr Finken äußert, dass der Lückenschluss für die optimale Anbindung an die Mobilitätsdrehscheibe Marquardt erforderlich sei und verweist hier auf den gleichlautenden Text des Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion vom 2.5.22 sei.
Herr Rubelt macht aufmerksam, dass es sich bei der Prioritätenliste um einen Entscheidungskatalog der Stadtverordnetenversammlung handelt und dieser finanzielle Wirkungen habe. Eine Priorisierung eines weiteren Radweges sei schwierig, da für beide Radwege keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Der Inaussichtstellung, wie vom Finanzausschuss vorgeschlagen, könne gefolgt werden.
Herr Berlin äußert für die antragstellende Fraktion DIE LINKE, dass die Änderung aus dem Finanzausschuss übernommen werden könne.
Der Vorsitzende stellt den Ergänzungsantrag sowie vorliegenden Voten zur Abstimmung:
Votum aus Finanzausschuss – Änderung im 1. Absatz:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Bereitstellung der Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 – Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) unverzüglich bereitzustellen vorzubereiten und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
CDU-Antrag vom 2.5.22 (gleichlautend mit Votum aus OBR Marquardt und Satzkorn) – Änderung im 1. Absatz
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 – Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) sowie für den 1.000 Meter Lückenschluss auf der Satzkorner Bergstraße (zwischen dem Bolzplatz und dem Kreisverkehr an der B 273) unverzüglich bereitzustellen und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: 6/0/1
Ergänzung aus OBR Fahrland im letzten Absatz mit auf 4. Quartal geänderten Terminstellung:
Dem KUM sowie den Ortsbeiräten Fahrland und Marquardt ist bis zum Abschluss des Baus jährlich über den Fortschritt zu berichten, beginnend im 4. Quartal 2022.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, nach dem nun erfolgten Übergang der Straßenbaulast inkl. Ausgleichszahlungen vom Land an die Stadt die Bereitstellung der Planungsmittel für die Maßnahme 2 „Marquardter Straße (L 92) zwischen Fahrland und der B 273 – Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs“ (Priorität I im Radverkehrskonzept 2017) sowie für den 1.000 Meter Lückenschluss auf der Satzkorner Bergstraße (zwischen dem Bolzplatz und dem Kreisverkehr an der B 273) unverzüglich bereitzustellen vorzubereiten und die Realisierung in den Folgehaushalten ab 2023 sicherzustellen.
Mit Hilfe dieser finanziellen Eigenmittel ist umgehend mit der Planung sowie dem notwendigen Grunderwerb und der Einwerbung von Fördermitteln für den Bau zu beginnen.
Dem KUM sowie den Ortsbeiräten Fahrland und Marquardt ist bis zum Abschluss des Baus jährlich über den Fortschritt zu berichten, beginnend im 3. 4. Quartal 2022.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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