18.05.2022 - 4.3 Erbbauzinssätze der LHP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
22/SVV/0258 Erbbauzinssätze der LHP
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr. Günther stellt die Drucksache vor. Anschließend erläutert Hr. Exner den aktuellen Stand der Erbbauzinssätze.
Frau Dr. Günther stellt danach einen Änderungsantrag zur Umwandlung in einen Prüfauftrag.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die bestehenden Erbbaupachtzinssätze Erbbauzinssätze der LHP (für Wohnzwecke, für soziale Zwecke und für Gewerbe) zu überarbeiten überarbeitet werden können.
Dabei ist sicherzustellen, dass soziale und gemeinwohlorientierte Träger sowie Projekte einen Erbbaurechtszins erhalten, der unter dem marktüblichen Zins liegt und damit die Realisierung ihrer Zwecke im Sinne des städtischen Interesses unterstützt wird.
Weiterhin soll die Bestellung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke der LHP und ihrer kommunalen Unternehmen, v.a. für den Geschosswohnungsbau, seit Festlegung der aktuellen kommunalen Erbbauzinssätze evaluiert werden.
Das Deutsche Institut für Urbanistik soll ergänzend hinzugezogen werden.
Dem Finanzausschuss ist im III. Quartal 2022 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1
Anschließend wird die geänderte Drucksache abgestimmt.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die bestehenden Erbbaupachtzinssätze Erbbauzinssätze der LHP (für Wohnzwecke, für soziale Zwecke und für Gewerbe) zu überarbeiten überarbeitet werden können.
Dabei ist sicherzustellen, dass soziale und gemeinwohlorientierte Träger sowie Projekte einen Erbbaurechtszins erhalten, der unter dem marktüblichen Zins liegt und damit die Realisierung ihrer Zwecke im Sinne des städtischen Interesses unterstützt wird.
Weiterhin soll die Bestellung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke der LHP und ihrer kommunalen Unternehmen, v.a. für den Geschosswohnungsbau, seit Festlegung der aktuellen kommunalen Erbbauzinssätze evaluiert werden.
Das Deutsche Institut für Urbanistik soll ergänzend hinzugezogen werden.
Dem Finanzausschuss ist im III. Quartal 2022 zu berichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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294,2 kB
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