20.05.2022 - 4.1 Erbbauzinssätze der LHP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Fr., 20.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
22/SVV/0258 Erbbauzinssätze der LHP
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Wapenhans erläutert den Inhalt des Antrages in Kürze.
Eingangs verweist Herr Wapenhans auf das Votum des Ausschusses für Finanzen vom 18.05.2022 (das allen Werksausschussmitgliedern vorliegt), der dem Antrag in geänderter Fassung zugestimmt hat. Nach einer kurzen Besprechung der Werksausschussmitglieder wird der Antrag mit den vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen zur Abstimmung gestellt.
Die Mitglieder des Werksauschusses stimmen der Änderung des Antrages analog der Formulierung aus dem Ausschuss für Finanzen einstimmig zu.
Abschließend erläutert Herr Wapenhans die enge Zeitschiene und schlägt darüber hinaus eine weitere Änderung vor. So soll dem Ausschuss für Finanzen nicht im III. Quartal berichtet werden, sondern im IV. Quartal.
Frau Schkölziger lässt über die Änderung des Antrages abstimmen.
Der Werksausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die bestehenden Erbbaupachtzinssätze Erbbauzinssätze der LHP (für Wohnzwecke, für soziale Zwecke und für Gewerbe) zu überarbeiten überarbeitet werden können.
Das Deutsche Institut für Urbanistik soll ergänzend hinzugezogen werden.
Dem Finanzausschuss ist im III. IV. Quartal 2022 zu berichten.