25.05.2022 - 7.1 Förderung der Gleichstellung in der Landeshaupt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird in der geänderten Fassung vom 23.05.2022 von Frau Dr. Zalfen namens der Fraktionärinnen eingebracht. Nachfolgend bringt Herr Said den Ergänzungsantrag der Fraktion AfD vom 25.05.2022 ein. Die Frage von Frau Dr. Zalfen, ob der Ergänzungsantrag der Fraktion AfD vom 03.05.2022 damit zurückgezogen ist, wird von Herrn Said nicht beantwortet.

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion AfD vom 25.05.2022 mit folgendem Inhalt wird zur Abstimmung gestellt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gleichstellungsorientierte Leitlinien für die Wirtschaft in der LHP, unter Beteiligung des Wirtschaftsrates und bestehender Netzwerke, zu erarbeiten und sich damit weiter aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Wirtschaft in Potsdam einzusetzen.

 

Neben gleichstellungsorientierten Leitlinien für die Wirtschaft sollen auch Wirkungs-Nutzen-Kriterien, z.B. im Bereich der Wirtschaftsförderung vorgeschlagen werden.

 

Dem SBWL ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht soll im zweiten dritten Quartal 2022 erfolgen.

 

Der Vorsitzende des Wirtschaftsrates der Landeshauptstadt Potsdam berichtet in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7.9.2022 umfassend über die Möglichkeiten einer paritätischen Gleichstellung für die Wirtschaft in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Abstimmung:

Der o.g. Ergänzungsantrag der Fraktion AfD vom 25.05.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird der Antrag in der geänderten Fassung vom 23.05.2022 zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gleichstellungsorientierte Leitlinien für die Wirtschaftsförderung in der LHP, unter Beteiligung des Wirtschaftsrates und bestehender Netzwerke, zu erarbeiten und sich damit weiter aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Wirtschaft in Potsdam einzusetzen.

 

Neben gleichstellungsorientierten Leitlinien für die Wirtschaft sollen auch Wirkungs-Nutzen-Kriterien, z.B. im Bereich der Wirtschaftsförderung vorgeschlagen werden.

 

Dem SBWL ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht soll im dritten Quartal 2022 erfolgen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, der SVV einen Vorschlag zu unterbreiten, der sicherstellt, dass der Wirtschaftsrat insofern geschlechtergerecht ausgestaltet wird, als der Vorsitz als Doppelspitze und der Vorstand paritätisch gewählt werden.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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