01.06.2022 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", 5. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Zum Bebauungsplan Nr. 2 “Horstweg-Süd“ ist im Teilbereich Heinrich-Mann-Allee/Horstweg - Nuthewinkel nach § 2 Abs. 1 BauGB ein 5. Änderungs- und Ergänzungsverfahren durchzuführen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Der Standort der Bundespolizei im Bereich Heinrich-Mann-Allee 103 soll auf der Grundlage des beiliegenden Entwicklungskonzepts planungsrechtlich gesichert werden (siehe Anlage 4). Die Entwicklungsflächen des Landes Brandenburg sollen ebenso über dieses Änderungs- und Ergänzungsverfahren planungsrechtlich gesichert werden (siehe Anlagen 1 und 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im öffentlichen Interesse liegt (siehe Anlage 3).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen