01.06.2022 - 7.21 Aufkommensneutrale Neuregelung der Grundsteuer

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion CDU vom Stadtverordneten Eichert eingebracht sowie die Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen und r Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion beantragt.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zu einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuer und beauftragt den Oberbürgermeister im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Hierfür sind bei der bis Ende 2024 anstehenden Neufestsetzung die Hebesätze der Grundsteuer zu senken, sofern dies für eine aufkommensneutrale Umsetzung erforderlich ist.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist mit der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes ein erster Bericht zu geben, welche Auswirkungen die Neuermittlung der Steuerwerte und der Steuermessbeträge haben werden und in welcher Höhe die Hebesätze anzupassen sind, um die Neuregelung der Grundsteuer aufkommensneutral umzusetzen.