23.06.2022 - 5.6 Potsdam als Gastgeberstadt des Deutschen Chorfe...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Dr. Seemann stellt das Votum der Verwaltung vor und verweist darauf, dass die nächsten Gastgeberstädte des im Rhythmus von vier Jahren stattfindenden Deutschen Chorfestes bereits bis 2029 festgelegt seien. So werde das Chorfest 2025 in Nürnberg stattfinden und für das Jahr 2029 favorisiere der Deutsche Chorverband das Bundesland Nordrhein-Westfahlen. Wen sich Potsdam als Gastgeberstadt 2033 bewerben wolle, müsse zunächst eine Interessenbekundung seitens des Brandenburgischen Chorverbandes erfolgen, allerdings sei dieser kein Mitglied des Deutschen Chorverbandes.

Die Grundfinanzierung des Festes würde bei 1,2 Mio € liegen, welche durch Bund, Land und Kommune getragen werden müsse.

Die Verwaltung würde aufgrund der Fakten für eine Ablehnung des Antrages plädieren, welcher bereits durch den Finanzausschuss abgelehnt wurde.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich mehrheitlich dafür aus, dass die Größe des Festes im bezug auf die Akteure und Spielstätten, die Kapazitäten von Potsdam übersteigt. Ebenfalls sprechen die finazielle Größenordnung sowie die Tatsache, dass bis 2033 keinerlei Möglichkeit der Austragung des Chorfestes besteht, dagegen.

 

Frau Tinney stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Landeshauptstadt Potsdam als Gastgeberstadt des Deutschen Chorfestes beim Deutschen Chorverband zu bewerben.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1

 

Ablehnung: 5

 

Stimmenthaltung: 1

 

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=147171&selfaction=print