14.06.2022 - 5.4 Aufkommensneutrale Neuregelung der Grundsteuer

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Eichert erläutert den Antrag der Fraktion der CDU.

 

Frau Kluwe berichtet in einer PowerPoint Präsentation über die Neuregelung der Grundsteuer. Ebenso beantwortet sie die Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Schulze die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zu einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuer und beauftragt den Oberbürgermeister im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Hierfür sind bei der bis Ende 2024 anstehenden Neufestsetzung die Hebesätze der Grundsteuer zu senken, sofern dies für eine aufkommensneutrale Umsetzung erforderlich ist.

Der Stadtverordnetenversammlung ist mit der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes ein erster Bericht zu geben, welche Auswirkungen die Neuermittlung der Steuerwerte und der Steuermessbeträge haben werden und in welcher Höhe die Hebesätze anzupassen sind, um die Neuregelung der Grundsteuer aufkommensneutral umzusetzen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 2 Zustimmungen und 7 Ablehnungen mehrheitlich abgelehnt.