25.08.2022 - 3.4 Erhöhung des Budgets des ausgeschöpften Klimasc...

Beschluss:
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Die Tagesordnungspunkte 3.4 und 3.5 werden gemeinsam behandelt.

 

 

 

Herr Twerdy bringt den Antrag 22/SVV/0431 in der neuen Fassung vom 30.05.22 ein.

 

Herr Berlin bringt den Antrag 22/SVV/0447 ein.

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Umwelt, Klima und Grünflächen) informiert, dass die Verwaltung für die Stadtverordnetenversammlung im November vorsieht, einen Vorschlag für eine neue Förderrichtlinie einzubringen und die hier vorliegenden Anträge insofern interessant und hilfreich sind.

 

Hinsichtlich des Antrages 22/SVV/0447 äert Herr Schmäh unter Bezugnahme auf die einzelnen Punkte des Antrages:

 

Zu 1. Dem Vorschlag zur Aufteilung des Jahresbudgets auf die vier Quartale wird aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes nicht empfohlen zu folgen.

 

Zu 2. Der Vorschlag auf anteilige Verteilung des quartalsgebundenen Budgets auf sämtliche in diesem Quartal eingegangenen rechtmäßigen Anträge sei inhaltlich und fachlich nicht zielführend, so dass auch hier die Streichung empfohlen wird.

 

Zu 3. Die Anregung, die Hälfte des jeweils vorgesehenen Budgets für den kommunalen Klimfond verbindlich für Anträge bis zu einer Förderhöhe von maximal 500 € vorzusehen, habe ebenfalls einen erheblichen Controllingaufwand zur Folge, so dass auch hierauf verzichtet werden sollte.

 

Zu 4.Gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Quartalsbudgets in die nachfolgenden Quartale zu übertragen, setzt voraus, dass der Punkt 1 gewünscht wird.

 

Von daher wird aus der Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag in Gänze abzulehnen.

 

Herr Schmäh ergänzt auf Nachfrage, dass eine Unternehmensförderung ohnehin ausgeschlossen wird und nur Private und Vereine die Förderung in Anspruch nehmen können.

 

 

Der Antrag 22/SVV/0431 (neue Fassung vom 30.5.22) hingegen bezieht sich auf den diesjährigen Haushalt. Die Aufstockung des Budgets von 50 auf 100 T€ wird begrüßt. Zu den einzelnen Punkten führt Herr Schmäh aus:

 

Zu 1. der Empfehlung als Deckungsquelle nicht genutzte Mittel aus dem Haushalt des FB 42 zu verwenden, kann nicht gefolgt werden, da es den Fachbereich 42 es nicht mehr gibt und auch im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt keine Deckungsquelle dafür gefunden werden konnte.

 

Zu 2. Die Herausnahme der Fördertatbestände Sanierung Zukunftshaus und Luftwärmepumpe erscheint infolge der mangelnden Nachfrage möglich. Dem Vorschlag zur Herausnahme der Fördertatbestände Errichtung Zukunftshaus und Sonderförderung für Vereine hingegen sollte nicht gefolgt werden. Dies würde beispielsweise zur Streichung der „Ökofilmtour“hren.

 

Zu 3. Wie bereits erwähnt ist für die STVV im November die Vorlage einer neuen Förderrichtlinie in Vorbereitung. Die Streichung der beiden genannten Fördertatbestände wird als nicht zielführend angesehen und sollte nur bei den Fällen erfolgen, in denen eine Doppelförderung ohnehin ausgeschlossen wird.

 

 

Der Ausschussvorsitzende unterbreitet unter Berücksichtigung der heutigen Ausführungen den Verfahrensvorschlag, beide Anträge zurückzustellen und zu einem Antrag zusammenzufassen.

 

Hierzu erfolgt kein Widerspruch.

 

 

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Anlagen zur Vorlage