29.06.2022 - 6.2 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wartenberg bringt den Antrag ein. Da kein weiterer Redebedarf besteht, wird er anschließend zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten, die im 3. Quartal 2022 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 € entstanden sind.

In Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher soll das Ortsbeiratsmitglied Claus Wartenberg diese Aufgabe übernehmen.

 

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Anlagen