07.09.2022 - 5.2 Entwicklungsmaßnahme Krampnitz: Beschluss der M...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, den Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Menzel, BVB-Freie Wähler, vom 09.05.2022 abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.

 

Die Ortsbeiräte Groß Glienicke und Neu Fahrland haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler, bringt folgenden Ergänzungsantrag vom 09.05.2022 ein:

 

A) r die zukünftigen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanungen ist durch geeignete Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass im Bergviertel ausschließlich folgende Bauherrenschaften möglich werden:

-          Bauherrengemeinschaften, Zusammenschluss mehrerer privaten Bauherren zur verbindlichen Eigennutzung

-          Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften

-          Sonstige als gemeinnützige anerkannte Gesellschaften

B) Für sämtliche Gebäude im Bergviertel ist der Passivhausstandard (Heizwärmebedarf von  15 kWh/(m²a) verpflichtend in der verbindlichen Bauleitplanung aufzunehmen. Dabei sind für Neubauten Blockheizkraftwerke nicht anzurechnen. Als Mindestanforderung werden für die Sanierungen als förderfähiges Effizienzgebäude bzw. Effizienzhaus (derzeit mindestens EH 100 bzw. EG 100) gemäß BEG geplant. Bei einer Änderung der Gebäudeenergiestandards im Förderprogramm ist der Standard auf den dann gültigen besten Standard anzupassen, sofern auch dann wirtschaftlich umsetzbar. Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

C) Des weiteren sollen die im Beschluss 21SVV0630 beschlossenen Punkte für das ökologische Bauen von Kommunalgen Gebäuden in geeigneter Art und Weise für die im Bergviertel zuBauenden Gebäude verpflichtend gelten.

 

Bei Hochbauten soll der Anteil nachwachsender Rohstoffe und von Recyclingmaterial auf Basis nachwachsender und natürlicher Rohstoffe bei den verwendeten Baustoffen maßgeblich erhöht werden. Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen sollen vorrangig in Holz- oder Holzhybridbauweise geplant und errichtet werden. Neubauten sollen möglichst rezyklierbar geplant und errichtet werden.

 

D) Der Wärmebedarf der Gebäude sollen aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Als     Mindestanforderung werden Neubauten außerhalb des Fernwärmevorranggebietes und die Sanierung von Bestandsgebäuden, bei denen keine Fernwärme genutzt werden soll, so geplant, dass ihr Energiebedarf weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird, so dass mindestens die Anforderungen der „EE-Klasse“ der BEG eingehalten wird.

 

Ergänzend wird die Erzeugung durch Erneuerbare Energien (insbesondere die Nutzung der Dachflächen für Solarenergie) im direkten Umfeld verpflichtend in der Bauleitplanung        festgeschrieben.

 

E) In der Bauleitplanung soll auf eine weitgehende Minimierung des Flächenverbrauchs bzw. der Bodenversiegelung hingewirkt werden. 

 

F) In der weiteren Bauleitplanung sind mögliche Standorte für Schutzräume und Alarmsirenen auszuweisen bzw. ggf. zu sichern.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Masterplan für das Bergviertel in der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz stellt die Konkretisierung der Entwicklungsziele der ehemaligen Siedlung für Handwerker und Unteroffiziere der Kaserne Krampnitz dar, insbesondere als Grundlage für die zukünftigen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung.

Im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt eine Konkretisierung der baulichen und grünordnerischen Gestaltung des Gebietes und zur Einbindung des Gebietes in die umgebende Landschaft.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen