07.09.2022 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 141-3 "Entwicklungsbereich Kr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, den Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Menzel, BVB-Freie Wähler, vom 09.05.2022 abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Neu Fahrland empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler, bringt folgenden Ergänzungsantrag vom 03.05.2022 ein:

 

0)           Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (Moratorium), die in den Anlagen 3A und 3B angesprochenen Konflikte mit den Bürgern und Verbänden in einem Mediationsverfahren zur Konfliktlösung  ( s a. https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/politische-mediation/mediation-und-politische-konflikte/) zu bringen. Sollte es dabei zu keinen Konsenssungen kommen, sind die offenen Konflikte durch ein aus der Bürgerschaft und der Verwaltung zu bildendes Gremium, mit bindenden Schlichtsprüchen zu schlichten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Potsdamerinnen und Potsdamer über das Moratorium in geeigneter Art und Weise zu unterrichten. Die Mediationen sind möglichst im November 2022 abzuschließen. Für die Mediation ist ein anerkanntes unabhängiges Institut zu binden.

 

Über den Fortgang des Verfahrens ist der Hauptausschuss in jeder seiner Sitzungen zu informieren.

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-3 "Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Nord“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-3 "Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Nord“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen