21.08.2003 - 3 Combino-Straßenbahnen

Beschluss:
vertagt
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Herr Lehmann bringt den Antrag ein und schlägt gleichzeitig vor, dies als erste Lesung zu betrachten und in der nächsten Ausschusssitzung über den Antrag abzustimmen.

 

Herr Taenzer erläutert die Geräuscharten sowie die Maßnahmen zur Verringerung der Betriebsgeräusche.

Er macht deutlich, dass die ViP die Rollgeräusche durch folgende Maßnahmen mindert:

-          Schleifen und Reinigen der Schienen

-          Dämmung von Schienen und Rädern

-          Regelmäßiges „rund drehen“ der Radreifen

Die Getriebegeräusche wurden gemeinsam mit den Hersteller identifiziert und bekämpft.

 

Frau Reiß fragt nach Möglichkeiten der Minderung der Lautstärke in der Puschkinallee u.a. durch das Pflanzen von Hecken und der Einbeziehung in den Lärmminderungsplan.

 

Herr Kneiding nimmt die Frage nach der Aufnahme in den Lärmminderungsplan auf.

 

Frau Geywitz fragt, ob die aufgezeigten Mängel auch in anderen Städten auftreten oder eher die Ausnahme bilden.

 

Herr Jäkel fragt, ob eine Verringerung der Wartungszeiträume möglich und sinnvoll ist.

 

Herr Taenzer erklärt, dass in der Puschkinallee aufgrund von Anwohnerbeschwerden eine Messung durchgeführt wurde. Diese ergab keine Überschreitung der Immissionsschutzwerte. Vergleichende Messungen wurden nicht durchgeführt. Er wird prüfen, ob die Wartungszeiträume verkürzt werden können.

Er macht auch deutlich, dass ihm aus anderen Combino-Städten keine Lärmprobleme bekannt sind.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass der Antragsteller durchaus die Vorteile der Combino-Bahnen sieht.

Er fragt nach der Zusammenarbeit mit dem Hersteller, um künftig die auftretenden Mängel auszuräumen.

 

Frau Hüneke fragt, wie oft die Radreifen überarbeitet werden können.

Ist der Pflegeaufwand bei der Combino höher als bei der Tatra-Bahn?

 

Herr Taenzer macht deutlich, dass die Instandhaltungsintervalle keine Radreifenbearbeitung beinhalten. Die Intervalle der Radreifenbearbeitung werden geprüft.

Er betont auch, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Hersteller und dem Anwenderkreis gut ist. Dieser reagiert sofort, wenn Probleme auftreten.

Herr Taenzer weist darauf hin, dass kleinste Mängel an Rad oder Schiene lautere Geräusche verursachen. Es liegt hier aber kein Mangel im Sinne des Gesetzes vor.

 

Herr Posth macht deutlich, dass in den Bereichen, wo sich Beschwerden häufen, lärmmindernde Maßnahmen zur Dämmung an den Schienen erfolgen sollten.

 

Herr Taenzer erklärt, dass eine Überarbeitung der Radreifen zwischen vier- bis siebenmal durchgeführt werden kann. Es gibt auch Schallschutzmaßnahmen an Schienen. Diese sind aber nur bei Schienenneubau möglich.

Die Getriebe der Combinos sind bereits konstruktiv verändert worden.

 

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