26.06.2001 - 9 VEP Nr. 16 Zeppelinstraße

Beschluss:
geändert beschlossen
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird mitgeteilt, dass ihm weitere Anträge auf Rederecht von der Investorengemeinschaft Berler, Beyer sowie den Werbegemeinschaften Markthalle Breite Str. und Wilhelmgalerie Potsdam vorliegen.

Auch hier erfolgt kein Einspruch.

 

Die Herren Beyer, Röske und Grube nehmen das Rederecht (u.a. äußern sie ihre Nichtübereinstimmung mit dem Gutachten von Junker und Kruse, verweisen auf die leerstehenden Handelsflächen).

 

Herr Goetzmann geht auf die Kritik ein.

 

Herr Dr. Menning beantragt folgende Änderungen zur DS 01/0429 und begründet diese:

Antrag 1

In Punkt 4 des Beschlusstextes ist in der zweiten Zeile auszutauschen:

anstatt "maximal 5.000 m" (davon 3.000 m² im Lebensmittelbereich)" schreibe: "nicht mehr als 4.000 m² (davon maximal 2.400 m² im Lebensmittelbereich)".

Antrag 2

Punkt 4 des Beschlusstestes ist zu ergänzen durch:

Die Gebäudehöhe ist auf drei Geschosse zu begrenzen.

 

Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird durch Herrn Goetzmann auf die verschiedenen Nachfragen, Hinweise etc. eingegangen.

 

Aufgrund der Erläuterungen innerhalb der Diskussion stellt Herr Jäkel folgenden veränderten Änderungsantrag zur DS 01/0342:

5.000m² sind zu streichen, statt dessen ist einzufügen: "bis insgesamt ca. 5.000 m²" Der 2. Satz des Beschlusstextes ist zu streichen.

 

Außerdem bittet Herr Jäkel um Erteilung des Rederechts an den Investor, Herrn Momper. Der Ausschussvorsitzende stellt klar, dass Herr Momper als verantwortlicher Projektentwickler a priori Rederecht hat. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ihm jedoch kein Redewunsch angezeigt worden.

 

Parallel dazu reicht Herr Jäkel folgenden Änd.antrag (Formulierung zum Ausräumen von Missverständlichkeiten) zur DS 01/0429 ein:

Der 3. Punkt des Beschlussvorschlages möge durch folgende Formulierung ersetzt werden:

"Das zugrundeliegende Gutachten zu den gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen und unter Einbeziehung der Anlage 1 gebilligt."

 

Herr Lehmann unterbreitet einen Änderungsvorschlag zum Änd.antrag von Herrn Dr. Menning: "drei Geschosse" ist durch "drei Vollgeschosse" auszutauschen. Herr Dr. Menning übernimmt diesen Antrag.

 

Verschiedene Mitglieder des Ausschusses Weiterhin erhalten das Wort:

Herr Cornelius spricht sich als Vertreter der Innenstadt für eine max. Begrenzung der Verkaufsflächen bis 3.450 m² und eine Abstimmung mit Karstadt aus.

Herr Schäfer (City-Manager) empfiehlt den Ausschussmitgliedern die Vorlage "Gesamtstädt. Steuerungsleitlinien zur EH- und Zentrenentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam" als Grundlage für weitere Beschlüsse zur Beschlussfassung zu empfehlen. Zum Standort Zeppelinstr. sieht er aus Sicht der Innenstadt keine Notwendigkeit, den Standort weiter zu betreiben.

 

Herr Jäkel teilt mit, dass der Antrag der PDS-Fraktion 01/0342 in folgender geänderter Formulierung zur Abstimmung kommen soll:

"5.000m²" ist zu streichen, statt dessen ist einzufügen "bis ca. 4.000 m²".

Der 2. Satz des Beschlusstextes ist zu streichen.

 

Abstimmung folgender Anträge:

 

Änderungsantrag Jäckel zur DS 01/429

Der 3. Punkt des Beschlussvorschlages möge durch folgende Formulierung ersetzt werden:

"Das zugrundeliegende Gutachten zu den gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen und unter Einbeziehung der Anlage 1 gebilligt."

Abstimmung:

Zustimmung mit 5/2/0

 

Änderungsantrag Hüneke zur DS 01/429

In Pkt. 4 ist die Formulierung "von maximal 5.000 m² (davon 3.000 m² im Lebensmittelbereich)" herauszunehmen und dafür einzusetzen "nicht mehr als 2400 m² (davon 1.700 m² im Lebensmittelbereich)".

Abstimmung:

mit 1/6/0 abgelehnt

 

Änderungsantrag Dr. Menning zur DS 01/0429

In Punkt 4 des Beschlusstextes ist in der zweiten Zeile auszutauschen:

anstatt "maximal 5.000 m" (davon 3.000 m² im Lebensmittelbereich)" schreibe "bis ca. 4.000 m² (davon maximal 2.400 m² im Lebensmittelbereich)".

Punkt 4 des Beschlusstestes ist zu ergänzen durch:

Die Gebäudehöhe ist auf drei Vollgeschosse zu begrenzen.

Abstimmung:

Zustimmung mit 6/1/0

 

Drucksache 01/429 - Gesamtstädt. Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels - und

Zentrenentwicklung der Landeshauptstadt einschließlich der vorher beschlossenen Änderungen

1. und 2. wie Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters

 

3. Das zugrundliegende Gutachten zu den gesamstädtischen Steuerungs-leitlinien (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen und unter Einbeziehung  der Anlage 1 gebilligt.

 

4. Dem am Standort Zeppelinstraße/Kastanienallee geplanten SB-Warenhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von bis ca. 4.000 m2 (davon maximal 2.400 m2 im Lebensmittelbereich) wird zugestimmt; das Vorhaben- und Erschließungs-planverfahren ist auf dieser Grundlage fortzuführen. Die Gebäudehöhe ist auf drei Vollgeschosse zu begrenzen.

 

Abstimmung:

Zustimmung mit 6/1/0

 

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den VEP  Nr.16 "Zeppelinstraße" mit insgesamt bis ca. 4000 m2 VKF umgehend zur Auslegung zu bringen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6.

Ablehnung:            .1

Enthaltung:            .0

 

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