24.01.2001 - 3.7 Institutionelle Förderung für Autonomes Frauenz...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Entsprechend der Information des Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Herrn Jakobs ist aufgrund haushaltsrechtlicher Bedenken und der Finanzierung der SAM- und ABM-Stellen die institutionelle Förderung nicht zustande gekommen, was aber nicht bedeutet, dass die Stellen nicht gesichert sind. Diese werden im Rahmen der haushaltsmäßigen Planung eingestellt und sind für das Jahr 2001 sichergestellt. Ansonsten gilt für das Autonome Frauenzentrum ebenso wie für alle anderen Träger, dass  im Rahmen der finanziellen Zuwendungen entsprechende Anträge zur entsprechenden Förderung zu stellen sind.

 

Die Antwort des Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Herrn Jakobs ist dem Stadtverordneten Schliepe, Fraktion >Die Andere<, schriftlich zu übergeben.

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=14792&selfaction=print