25.08.2022 - 9.1 Zusammenfassung der geteilten Bebauungspläne B ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Knier bringt den Antrag ein. Da kein weiterer Redebedarf besteht, wird er anschließend zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Veränderung der Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 zu überarbeiten, um die derzeitigen Bebauungspläne Nr. 157-1 und 157-2 zusammenzufassen und als ganzheitlichen Bebauungsplan B 157 „Neue Mitte Golm“ wieder in die Bearbeitung unter der Priorität 1 aufzunehmen.

 

 

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Anlagen