07.09.2022 - 9.6 Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsstelle ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet.

 

Gegen den Vorschlag des Vorsitzenden, eine offene Wahl durchzuführen, erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die vorliegende Fassung wird zur offenen Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Schiedsfrau Erika Plümecke wechselt von der Stellvertretung der Schiedsstellen Potsdam I V zur Schiedsstelle Potsdam IV und wird gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsfrau für die Schiedsstelle Potsdam IV für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
 

 

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Anlagen