26.06.2001 - 10 Straßenbaumaßnahmen in der Stahnsdorfer Straße

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Herr Lohrenz erläutert anhand von Plänen/Fotos/Straßenquerschnitten die Notwendigkeit der Baumaßnahme und die untersuchten Varianten. Die Erhebung von Beiträgen entspr. der Straßenausbaubeitragssatzung ist erforderlich.

 

Als Vertreter der Anwohner erhält Herr Franke das Wort und spricht sich unter anderem gegen einen Ausbau der Stahnsdorfer Str. aus; Fahrbahnbreite und Belagsart sollen bleiben. Baumaßnahmen werden aus seiner Sicht nur als Reparaturarbeiten gesehen. Er fordert die Anlage eines separaten Radweges auf der Waldseite.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:

Den Betroffenen wird eine max. Beitragshöhe von ca. 2,00 DM/m² Grundstücksfläche bei 2 Vollgeschossen auferlegt.

 

Herr Goetzmann erläutert, dass hier kein politischer Spielraum über die Beitragshöhe, die umgesetzt wird, besteht. Grundlage bildet das Kommunalabgabengesetz; die Erhebung von Beiträgen steht sogar vorrangig vor der Inanspruchnahme von Fördermitteln. D.h. Beiträge, die erhoben werden können, müssen erhoben werden. Die Stadt steht in der Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht.

 

Frau Hüneke stellt folgenden Änderungsantrag:

Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob auf dem ehemaligen Reitweg der Stahnsdorfer Str. ein Fahrradweg angelegt werden kann, oder darüber hinaus die notwendigen Reparaturen an der Straße selbst durchführen zu lassen.

 

Herr Goetzmann legt dar, dass hier eine grundhafte Erneuerung der Straße aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen notwendig ist; eine reine Instandhaltung sei durch die Verwaltung nicht leistbar. Aufgrund des vorliegenden Fördermittelbescheides ist ein Herausschieben der Baumaßnahme bis nach der Vorlage des Prüfergebnisses nicht sinnvoll; da die Fördermittel dann ggf. nicht mehr zur Verfügung stehen.

Herr Lohrenz ergänzt, dass die Flächen des ehem. Reitweges sich nicht in Gänze im Eigentum der Stadt befinden.

 

Abstimmung:

Antrag von Frau Hüneke (siehe vor) - mit 2/3/2 abgelehnt

Antrag von Herrn Lehmann (siehe vor) - mit 2/4/1 abgelehnt

 

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Baumaßnahme in der Stahnsdorfer Straße (Abschnitt zwischen Teltower Straße und August-Bebel-Straße) wird durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:   (abgelehnt!)

 

Zustimmung  :0         .

Ablehnung:     2          .

Enthaltung:     4          .