14.09.2022 - 4 Förderung der Einrichtung von Kurzzeitpflegeplä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Kitzmann, Leiterin des Fachbereiches Soziales und Inklusion, bringt die Vorlage ein.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Förderung der Einrichtung von 19 Kurzzeitpflegeplätzen der Ernst von Bergmann Care gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) auf der Grundlage der Richtlinie des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) zur Förderung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur (Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021 2024) über ca. 1,9 Millionen EUR wird zugestimmt.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) reicht die Fördermittel an die Ernst von Bergmann Care gGmbH weiter, die sie vom Land Brandenburg zur Förderung der Einrichtung von 19 Kurzzeitpflegeplätzen bei der Ernst von Bergmann Care gGmbH auf der Grundlage der Richtlinie des MSGIV zur Förderung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur (Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021 2024) erhält.

 

Die notwendigen Eigenmittel werden durch die Ernst von Bergmann Care gGmbH zur Verfügung gestellt.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=148386&selfaction=print