28.09.2022 - 6.3 Grundschuld Garnisonkirchengrundstück

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister bestätigt, dass die Grundschuld eingetragen ist und es auch keinen anderen Weg gegeben hätte. Nach einer kurzen Erläuterung des Verfahrens und des behördlichen Handelns, schlägt der Oberbürgermeister die Feststellung durch Verwaltungshandeln vor:

 

Abstimmung:

Die Feststellung, dass diese Drucksache durch Verwaltungshandeln erledigt ist, wird 

 

mit 13 Ja-Stimmen angenommen,

bei 3 Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im Zusammenhang mit der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) freigegebenen Zuwendung in Höhe von 4,5 Mio Euro erforderliche Eintragung einer Grundschuld bedarf der Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage