05.10.2022 - 8.17 Aufenthaltsqualität auf dem Alten Markt klimaan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Klimaanpassungsmaßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Alten Markt und die ihn umgehenden Straßen zu ergreifen. In einem ersten Schritt soll der Oberbürgermeister einen Maßnahmenplan erarbeiten, der den Stadtverordneten im Februar 2023 zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt wird über dessen Erstellung im KUM-Ausschuss regelmäßig berichtet wird.

 

Folgende Maßnahmen sollen in den Planungen betrachtet werden:

 

1. Planungen von Baumpflanzungen unter Berücksichtigung baumphysiologischer, leitungstechnischer und denkmalrechtlicher Belange inklusive Vorbereitung der dafür notwendigen Änderungsverfahren der rechtsgültigen Bebauungspläne SAN-P 10 „Landtagsneubau“ und SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“.

2. Gestaltung von Pflanzflächen neben der Haupteingangstreppe der Nikolaikirche mit Einfassungen, die als Sitzmöglichkeit dienen.

3.  Anbringung bankähnliche Holzstreben auf die am Alten Markt vorhandenen quadratischen Steinpoller. Dabei ist auf eine DIN-gerechte Sitzhöhe zu achten.

4.   Erweiterung des Sitzangebots durch mobile Möblierung in den Sommermonaten.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, den Antrag in der Fassung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität einschließlich einer Ergänzung im 1. Absatz „…und SBWL-Ausschuss…“ zuzustimmen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Niekisch bringt namens der Fraktion CDU folgenden Änderungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Klimaanpassungsmaßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Alten Markt und die ihn umgehenden Straßen zu ergreifen. In einem ersten Schritt soll der Oberbürgermeister einen Maßnahmenplan erarbeiten, der den Stadtverordneten im Februar 2023 zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt wird. Zum Vorbild sollen die historische Situation der Bepflanzung bzw. der Aufstellung von Pflanzenkübeln und die Wiederpflanzung von Bäumen genommen werden, die im 19. Jahrhundert eine in sich stimmige Vollkommenheit hatte. (Siehe Plan in Anhang mit Bildern.)

 

Folgende Maßnahmen sollen in den Planungen betrachtet werden:

 

  1. Baumpflanzungen nach historischem Vorbild, die Begrünung um die Nikolaikirche und vor allem die 10 Kugelorangenbäume neben und auf der 1. Etage des Fortunaportals bzw. der geschwungenen Verbinder sollen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität sowie vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Klimaanpassungsmaßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Alten Markt und die ihn umgehenden Straßen zu ergreifen. In einem ersten Schritt soll der Oberbürgermeister einen Maßnahmenplan erarbeiten, über dessen Erstellung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität und im Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes regelmäßig berichtet wird.

 

Folgende Maßnahmen sollen in den Planungen betrachtet werden:

 

1. Planungen von Baumpflanzungen unter Berücksichtigung baumphysiologischer, leitungstechnischer und denkmalrechtlicher Belange inklusive Vorbereitung der dafür notwendigen Änderungsverfahren der rechtsgültigen Bebauungspläne SAN-P 10 „Landtagsneubau“ und SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“.

2. Gestaltung von Pflanzflächen neben der Haupteingangstreppe der Nikolaikirche mit Einfassungen, die als Sitzmöglichkeit dienen.

3.  Erweiterung des Sitzangebots durch mobile Möblierung in den Sommermonaten.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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