24.01.2001 - 4.34 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.34
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 24.01.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den
kommissarischen Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung Herrn
Goetzmann mit der Empfehlung der Überweisung der DS 01/059 in den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Dr. Menning, Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung
der DS 01/059 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Für die Künftige laufende Bearbeitung der im
Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung/Bereich Verbindliche Bauleitplanung durchzuführenden
Bebauungsplan- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren wird
eine dreistufige Prioritätenliste festgelegt:
Mit Priorität 1 werden die vordringlich zu
bearbeitenden Planungsverfahren eingestuft, ihr Umfang ist entsprechend
des tatsächlich vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitätsrahmens
festzulegen.
Mit Priorität 2 werden diejenigen
Planverfahren eingestuft, die bei Anerkennung der hohen Gewichtigkeit und
Dringlichkeit des jeweiligen Verfahrens
im aktuellen Bearbeitungsprozess nicht mehr untergebracht werden
können, aber als „Nachrücker" bei Fertigstellung eines Planverfahrens aus
der Prioritätenstufe 1 in den aktuellen Bearbeitungsgang überwechseln sollen.
Mit Priorität 3 werden alle Planverfahren
eingestuft, bei denen auch eine mittelfristige Übernahme in den aktuellen
Bearbeitungsprozess nicht möglich ist.
2. Für die Planverfahren der Priorität 3 ist
zu prüfen, ob eine Fortführung der jeweiligen Planung unter den gegebenen
zeitlichen Perspektiven noch sinnvoll und vertretbar ist oder ob die Aufhebung
des Verfahrens angestrebt werden sollte.
3. Bei Übernahme von Planverfahren
aus der Priorität 2 in den aktuellen Bearbeitungsgang ist die Auswahl des Verfahrens
im Fachausschuss zu begründen.
4. Bei der Einbringung neuer Beschlussvorlagen
für die Stadtverordnetenversammlung zu Aufstellungsbeschlüssen von
Bebauungsplänen (Vorhabensbezogenen Bebauungsplänen) ist künftig festzulegen
und zu begründen, mit welcher Priorität das jeweilige
Planverfahren betrieben werden soll. Sollte für ein Bauleitplanverfahren
die Priorität 1 festgelegt weiden, muss zugleich entschieden werden, weiches
andere Verfahren der Prioritätenstufe 1 künftig stattdessen in eine
andere Prioritätenstufe einzusortieren ist und welche Konsequenzen
daraus zu ziehen sind.
5. Für die Jahre 2001/2002
wird die in der Anlage dargestellte Prioritätenliste beschlossen.
Die Fortschreibung der Prioritätenliste für die Verbindliche Bauleitplanung soll im Rhythmus von jeweils 2 Jahren erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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102 kB
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